Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Peter Haase e.K.
A.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vorbemerkung und Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für bestehende und künftige Vertragsbeziehungen zwischen der Firma Peter Haase e. K. (nachfolgend: Auftragnehmer) und deren Kunden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) werden nicht Vertragsbestandteil.
3. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personen und Verbände, welche bei Abgabe ihres Kaufangebots gegenüber dem Auftragnehmer in Ausübung einer gewerblichen Funktion oder Tätigkeit handeln.
4. Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten ergänzende Geschäftsbedingungen für folgende Leistungsangebote der Auftraggeber:
• Bedrucken von Etiketten und sonstige Sonderanfertigungen (siehe unten B)
• Reparatur von allen gängigen Datenträgern im Compactdisc- und DVD-Format, wie DVD, DVD-R, DVD+R, DVD-RAM, Audio-CD, Daten-CD, CD-R/RW, VTBR, CD-i, X-Box, Gamecube, Gamecast, Playstation I und II (siehe unten C).
§ 2 Vertragsschluss
1. Die von dem Auftragnehmer angegebenen Preise sind unverbindlich und freibleibend. Insbesondere die Darstellung der Produkte auf der Homepage des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot sondern lediglich einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Änderungen der Verkaufswaren in technischer Hinsicht und im Rahmen des zumutbaren bezüglich Form, Farbe und Gewicht bleiben vorbehalten.
2. Der Auftraggeber unterbreitet dem Auftragnehmer mit seiner Warenbestellung ein verbindliches Kaufangebot. Dem Auftragnehmer steht es frei, das Kaufangebot des Auftraggebers anzunehmen oder abzulehnen.
3. Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der schriftlichen Annahme des Angebots des Auftraggebers durch den Auftragnehmer (Auftragsbestätigung) zustande.
Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen, dem Auftraggeber ein Alternativangebot zu unterbreiten. Die Annahme dieses Alternativangebots steht in der freien Entscheidung des Auftraggebers.
§ 3 Preise und Zahlung
1. Die von dem Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die angebotenen Preise verstehen sich – soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist – ohne Verpackungs- und Versandkosten.
3. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 25,00 netto ist die Gewährung eines Preisnachlasses (Skonto, Rabatt etc.) grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten etwaige Preisnachlässe nur nach vorheriger schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers als eingeräumt.
4. Bei Bestellungen unter einem Warenwert von EUR 25,00 netto ist der Auftragnehmer berechtigt dem Auftraggeber EUR 4,50 zuzüglich Umsatzsteuer als Mindermengenzuschlag/Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vertragsannahme unter die Bedingung einer bestimmten Zahlungsart (Zahlung per Vorkasse oder PayPal) zu stellen.
Die möglichen Zahlungsarten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
6. Bei Neukunden erfolgt die Auftragsausführung/Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Zahlung über PayPal.
7. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig und zu bezahlen. Mit Ablauf des Fälligkeitstermins tritt Verzug ein.
8. Abzüge, wie Skonto oder sonstige Nachlässe bedürfen der individuellen Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers.
9. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unstreitigen Forderungen des Auftraggebers oder zu seinen Gunsten titulierten Forderungen möglich und zulässig.
§ 4 Lieferung und Lieferzeiten
1. Eine verbindliche Lieferfrist gilt zwischen den Parteien nur als vereinbart, wenn von dem Auftragnehmer schriftlich zugesagt. Die Angabe voraussichtlicher Versandtermine ist nicht verbindlich.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Lieferungsverzögerungen und Falsch- oder Nichtbelieferungen von Zulieferfirmen. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.
Für den Fall, dass die vom Auftraggeber bestellte Ware nicht oder nicht vertragsgemäß an den Auftraggeber geliefert werden kann, bleibt dem Auftragnehmer der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von der Lieferstörung/Nichtlieferbarkeit unverzüglich in Kenntnis zu setzen und von diesem bereits erbrachte Zahlungen zurückzuerstatten.
§ 5 Gewährleistung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Warenverpackung bei der Anlieferung auf Schäden zu überprüfen. Soweit Schäden an der Verpackung festzustellen sind, hat sich der Auftraggeber diese von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Transportschadens.
2. Die Kaufware selbst ist vom Auftraggeber ebenfalls auf sichtbare Transportschäden Mängel und eine etwaige Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Die Überprüfung der Ware auf Transportschäden aber auch Vollständigkeit der Lieferung und Mangelfreiheit der Kaufware hat durch den Auftraggeber spätestens am Tag nach Empfang der Ware durch den Transportunternehmer zu erfolgen. Bei der Überprüfung festgestellter Schäden, Mängel oder Fehlmengen sind dem dem Auftragnehmer unverzüglich ebenfalls an dem Anlieferungstag folgenden Werktag schriftlich anzuzeigen/mitzuteilen.
Versäumt der Auftraggeber die fristgemäße Untersuchung/Überprüfung der Kaufware und/oder rechtzeitige Mängelanzeige gegenüber dem Auftragnehmer, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
Die Frist für die schriftliche Rüge gegenüber dem Auftragnehmer ist maßgeblich der Eingang der Mängelrüge beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die rechtzeitige Warenprüfung und die rechtzeitige Fehler-/Mängelrüge gegenüber dem Auftragnehmer.
3. Bei nachgewiesenermaßen oder unstreitig vorliegenden Mängeln der Kaufware steht sowohl dem Auftragnehmer als auch dessen Zulieferer nach eigener Wahl das Recht zur Nachbesserung oder auch zur Ersatzlieferung zu. Einer Ersatzlieferung steht gleich die Lieferung einer Ware mit gleichwertiger Nutzungsmöglichkeit.
4. Soweit zwei Nachbesserungsversuche oder zwei Ersatzlieferungen des Auftragnehmers fehlschlagen, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt eine Minderung des Kaufpreises oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zu verlangen.
5. Nachträglich festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer umgehend schriftlich mit Beschreibung von Art und Umfang des Mangels mitzuteilen/anzuzeigen. Unterbleibt eine unverzügliche Mängelanzeige, gilt die Ware auch insoweit als genehmigt.
Es gilt § 377 HGB entsprechend.
6. Sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.
7. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und Beschädigung gehen mit der Übergabe der Kaufware durch den Auftragnehmer an das liefernde Transportunternehmen auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer tritt ihm gegen den jeweiligen Transportunternehmer zustehende Ansprüche auf Entschädigung zur Geltendmachung in eigenem Namen ab. Der Auftraggeber nimmt diese Abtretung an.
§ 6 Allgemeine Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten durch ihn, seinen gesetzlichen Vertreter oder auch seine erfüllungshalber tätigwerdenden Mitarbeiter.
Eine Haftung des Auftragnehmers kommt nur bei schuldhaften Verhalten im Sinne von grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung vertraglicher Pflichten in Betracht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftragnehmer steht das Eigentum an den gelieferten Waren weiterhin dem Auftragnehmer zu.
2. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung von Herausgabeansprüchen aus dem von ihm vorbehaltenden Eigentum ausdrücklich vor.
§ 8 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich ihm im Rahmen von Bestellungen bekannt gewordene Kundendaten nur im Rahmen der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu verwenden und zu speichern.
Mit den Daten der Kunden wird unter Beachtung der Datenschutzerklärung verfahren. Die Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen: Datenschutzerklärung
§ 9 Schriftformklausel
Vereinbarungen insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Erklärungen erlangen nur Wirksamkeit wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden und Absprachen sind unwirksam.
§ 10 Schlussregelungen
1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird Fürth vereinbart.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der ergänzenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. werden oder Regelungslücken enthalten so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und der AGB-Regelungen nicht berührt.
B.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Anfertigung von Etiketten und sonstigen Sonderanfertigungen
§ 1
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter A soweit nicht in den nachfolgenden ergänzenden Bedingungen (B) abweichende Regelungen getroffen sind.
§ 2 Vertragsabschluss (Ergänzung zu § 2 der Allgemeinen AGB)
1. Nach Eingang der Bestellung des Auftraggebers mit den Angaben zur Auswahl von Format und Gestaltung der Etiketten oder sonstiger Sonderanfertigungen bei dem Auftragnehmer übermittelt dieser dem Auftraggeber eine Bestellbestätigung.
Nach Versand der Bestellbestätigung erfolgt eine Prüfung der Bestellung und der Gestaltungswünsche des Auftraggebers durch den Auftragnehmer.
Bei gegebener Umsetzbarkeit der Kundenbestellung übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Mit der Auftragsbestätigung kommt es zu einem wirksamen und für beide Vertragsparteien verbindlichen Vertragsabschluss.
2. Sollte der Auftraggeber den Auftrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Auftragsdurchführung zurückziehen bzw. kündigen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Vergütung in Höhe von 40 % des vertraglich vereinbarten Nettoentgelts zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen. Wird von dem Auftraggeber ein niedriger oder von dem Auftragnehmer ein höherer Aufwand nachgewiesen, so ist der dem Auftragnehmer zustehende Aufwendungsersatz entsprechend abgeändert festzusetzen.
§ 3 Auftragsdurchführung
1. Von dem Auftraggeber sind sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen wie Layouts etc. dem Auftragnehmer spätestens eine Woche ab Zugang der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zur Verfügung zu stellen.
Bei unterbliebener oder verspäteter Übersendung der Unterlagen hat der Auftraggeber eintretende Verzögerungen selbst zu vertreten. Es stehen ihm insoweit keine Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu.
2. Für den Fall, dass die Übermittlung von Korrekturabzügen oder Mustern durch den Auftragnehmer vereinbart worden ist, erfolgt eine Auftragsausführung durch den Auftragnehmer erst nach schriftlicher Freigabe der Korrekturabzüge/Muster durch den Auftraggeber.
3. Nachträgliche Änderungen können von dem Auftraggeber nur verlangt werden soweit diese technisch noch durchführbar sind.
Soweit nachträgliche Änderungen einen zusätzlichen Zeitaufwand bedingen, sind die hierfür anfallenden Kosten (Zeitaufwand und Materialkosten) vom Auftraggeber zu tragen.
4. Dann, wenn sich die Auftragsausführung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert, unterbrochen oder auch beendet wird, lässt dies die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vertraglich festgelegten Vergütung unberührt.
§ 4 Gewährleistung
1.Der Auftraggeber trägt das Risiko der uneingeschränkten Verwendbarkeit der von ihm zu stellenden Vorlagen. Insbesondere erklärt und versichert der Auftraggeber mit der Bestellung und der Übermittlung von Vorlagen, dass er über die entsprechenden gewerblichen Schutzrechte, Namensrechte, Urheber- und sonstige Leistungsschutzrechte verfügt.
Dem Auftragnehmer werden die Rechte für die Durchführung des Auftrags soweit erforderlich übertragen. Der Auftragnehmer stimmt ihm dieser Übertragung zu.
2.Die alleinige Haftung für die Berechtigung der Verwendbarkeit von Vorlagen und damit dem vom Auftraggeber herzustellenden Produkt trägt alleine der Auftraggeber. Dieser stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung frei. Dies gilt insbesondere für etwaige wettbewerbs-, namens-, urheber-, markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter.
Die Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers umfasst auch dem Auftragnehmer entstehende Kosten der Rechtsverfolgung.
C.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für CD-Reparaturen
§ 1
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter A. Soweit nicht in den nachfolgenden ergänzenden Bedingungen (B) abweichende Regelungen getroffen sind.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Reparatur von allen gängigen Datenträger im Compact Disc und DVD-Format wie DVD, DVD-R, DVD+R, DVD-Ram, Audio-CD, Daten-CD, CD-R/RW, VCDR, CD-i, X-BOX, Gamecube, Dreamcast, Playstation I, II.
2. Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass reparaturfähig nur CDs sind, welche Kratzer auf der Abspielseite aufweisen und Discs nicht reparierbar sind welche
a) Kratzer auf der Label-Seite oder durchsichtige Stellen (Reflektionsschicht zerstört) aufweisen
b) nicht mehr gerade sind
c) Pressfehler haben
d) gebrochen oder angebrochen sind
e) stark verschmutzt oder verklebt sind
§ 3 Auftragsdurchführung
1. Von dem Auftraggeber werden Datenträger wie in § 2 Ziffer 1 bezeichnet an die Auftragnehmerin übersandt oder bei dieser abgegeben. Mit der Zusendung/Abgabe der Datenträger erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Auftrag die überlassenen Datenträger zu prüfen, deren Funktionsfähigkeit zu kontrollieren und soweit zustands- und beschädigungsbedingt möglich zu reparieren.
§ 4 Preise und Vergütung
1. Bei erfolgreicher Reparatur wird dem Auftraggeber die sich aus der ihm übergebenen und bekannten Preisliste ersichtliche Vergütung in Rechnung gestellt.
2. Die in der Preisliste genannten Preise verstehen sich netto, d. h. ohne Verpackung und jeweils gültige Umsatzsteuer. Verpackungs- und Transportkosten sowie die jeweils gültige Umsatzsteuer sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
§ 5 Gewährleistung und Haftungsausschuss
1. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Instandsetzbarkeit/Reparatur der ihm vom Auftraggeber überlassenen Datenträger. Es besteht insbesondere kein Rechtsanspruch des Auftraggebers auf eine erfolgreiche Wiederherstellung.
Die Reparatur aller Datenträger erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Nicht reparaturfähige Datenträger hat der Auftragnehmer nicht zu ersetzen.
2. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber lediglich bei
• vom Auftragnehmer zu vertretenden Verlust des Datenträgers in dessen Firma
• durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schäden an reparaturfähigen Datenträgern
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für bei der Prüfung und Reparatur der Datenträger auftretenden Datenverlust.
3. Der Höhe nach wird die Haftung des Auftragnehmers pro Datenträger auf 5,00 € maximalen Zeitwert begrenzt. Maßgeblich ist der Materialwert.
§ 6 Versand
1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Transportschäden. Dies gilt sowohl für den Versand von Datenträgern durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer, als auch umgekehrt für den Versand von Datenträgern durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber zurück.
2. Der Auftraggeber hat bei dem Versand von Datenträgern an den Auftragnehmer ein Auftragsformular mit der Anzahl der Datenträger beizufügen. Nach Eingang der Datenträger und des Auftragsformulars beim Auftragnehmer gleicht dieser die Anzahl der eingegangenen Datenträger mit der Angabe auf dem Auftragsformular ab. Sollte sich eine Abweichung ergeben, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von ihm zum Versand gegebenen Datenträger sorgfältig zu verpacken.
4. Soweit der Auftraggeber Datenträger direkt bei dem Auftragnehmer in der Firma abgibt, wird die Anzahl der abgegebenen Datenträger geprüft und erfasst. Dies geschieht in Gegenwart des Auftraggebers.
5. Die Rücklieferung der Datenträger an den Auftraggeber erfolgt durch vom Auftragnehmer gestellte wiederverwendbare Transportcontainer. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese Transportcontainer auf seine Kosten an den Auftragnehmer zurückzusenden.
§ 7 Nichtabholung von Datenträgern durch den Auftraggeber
Werden von dem Auftraggeber reparierte Datenträger nicht innerhalb von sechs Wochen nach einem ihm mitgeteilten Abholtermin abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angemessenes Lagerentgelt zu berechnen.
Erfolgt eine Abholung auch nicht spätestens 6 Monate nach dem Auftraggeber mitgeteilten Abholtermin entfällt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur weiteren Aufbewahrung der Datenträger. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Datenträger zum Verkehrswert zu veräußern. Soweit der Veräußerungserlös offene Forderungen des Auftragnehmers übersteigt, ist der Mehrerlös an den Auftraggeber zu erstatten.
Sie können unsere AGB jederzeit auf unserer Homepage einsehen, ferner als PDF dauerhaft abspeichern und die Datei jederzeit offline ansehen bzw. ausdrucken.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Peter Haase e.K.
Stand: Mai 2018