Hinweisaufkleber für die bestehende Maskenpflicht

In allen Bundesländern in Deutschland gilt bereits eine eingeschränkte Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Je nach Vorgabe gilt die sogenannte "Maskenpflicht" für den Besuch und Einkauf im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Parteiverkehr in Behörden und städtischen Einrichtungen. Darüber hinaus können Firmen und Einrichtungen eigenständig entscheiden, ob sie den Zutritt nur mit einer Bedeckung von Mund und Nase zulassen.

Gerade in der Anfangszeit kann es für Ihre Besucher schwer sein, zu wissen, wo die Maskenpflicht besteht. Weisen Sie daher am besten bereits am Eingang auf eine bestehende Pflicht hin.

Unseren neuesten Hinweisaufkleber erhalten Sie mit dem Motiv "Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung! (mit Icon)" in den Größen 60 x 40 cm und 35 cm für Ihre Teppichböden, glatten Böden sowie den Außenbereich.

Machen Sie doch aus unseren Bodenaufklebern einen Hinweisaufkleber und bringen Sie ihn an Ihrem Eingang an der Tür oder an der Fensterscheibe an. Ideal auch für Aufsteller vor Ihrem Eingang. Dafür empfehlen wir das Material für den Innenbereich II (Kautschuk/Glas/Fliesen/oberflächenversiegeltes Holz): 60 x 40 cm, rund 35 cm.

Selbstverständlich können Sie die Aufkleber auch auf Ihren Böden anbringen.

Alle Aufkleber sind mit strapazierfähigem, rutschhemmendem Schutzlaminat beschichtet, selbstklebend, UV- und Wetterbeständig, überstehen Nass- und Trockenreinigung und sind wieder entfernbar.